1. Vertragsgrundlagen

Für den Erwerb von Foto.Grafik bei Blickpunkt gelten neben den einzelvertraglichen Vereinbarungen die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Foto.Grafik“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung sowie die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die nach § 651 BGB anwendbaren Vorschriften. Etwaige diesen Vertragsgrundlagen entgegenstehende Allgemeine Geschäfts­bedingungen oder diesen gleichstehende Vertragsgrundlagen des Bestellers gelten als gegenüber Blickpunkt abbedungen.

 

2. Vertragsabschluss

Bestellungen von Blickpunkt angebotener Foto.Grafik können formlos an Blickpunkt übermittelt werden. Die Bestellung gilt während der Annahmefrist als den Käufer bindendes Angebot. Die Frist beginnt mit der Übermittlung der Bestellung. Sie beträgt drei Wochen. Der Käufer erhält von Blickpunkt unverzüglich eine Auftrags­bestätigung in Textform. Verbraucher erhalten die Auftragsbestätigung in Schriftform. Ein Anspruch auf eine Auftragsbestätigung besteht nicht. Der Zugang der Auftrags­bestätigung ist vom Käufer gegenüber Blickpunkt in Textform zu bestätigen. Verbraucher (§ 13 BGB) haben den Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich zu bestätigen. Ein Kaufvertrag kommt durch Absendung der Eingangsbestätigung an Blickpunkt innerhalb der Annahmefrist zustande. Sämtliche zum Vertragsabschluss führenden Erklärungen sind in deutscher Sprache abzugeben.

 

3. Leistungspflicht von Blickpunkt

Blickpunkt fertigt – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist – bestellte Waren jeweils individuell nach Spezifikation des Käufers an. Bei der Anfertigung kann sich Blickpunkt Erfüllungsgehilfen bedienen. Blickpunkt ist berechtigt, mit triftigem Grund die geschuldete Leistung in für den Käufer zumutbarer Weise zu ändern.

 

4. Mitwirkungspflichten des Käufers

Auf Verlangen des Käufers werden die Waren versandt. Das Verlangen ist bei der Bestellung zu erklären. Der Käufer ist verpflichtet, einen Liefertermin mit Blickpunkt zu vereinbaren, zu dem der Käufer oder eine von ihm zur Abnahme bevollmächtigte Person am Zielort anwesend ist. Der Käufer ist verpflichtet, bei Anlieferung der Ware, diese unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und von Blickpunkt dazu bevollmächtigte Personen prüfen zu lassen.


5. Erfüllungsort/Versendung

Erfüllungsort ist der in der Auftragsbestätigung jeweils angegebene Ort der Herstellung. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes erfordern, erfolgt die Versendung auf Gefahr des Käufers. Die Kosten der Versendung einschließlich der Verpackungskosten trägt der Käufer.

 

6 Gefahrübergang

Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (§ 474 BGB) etwas anderes verlangen, geht die Gefahr am Ort der Herstellung auf den Käufer über.

 

7. Leistungsfrist

Die Leistungsfrist beginnt regelmäßig mit Vertragsabschluss. Ist eine Vorauszahlung des Käufers vereinbart, beginnt die Leistungsfrist jedoch nicht vor dem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Die Leistungsfrist endet mit Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort, spätestens aber nach drei Wochen.

 

8. Zahlungsbedingungen

Alle bestellten Waren sind auf Rechnung von Blickpunkt ohne Abzüge innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Blickpunkt ist berechtigt mit der Auftragsbestätigung eine Vorauszahlung bis zur Höhe von 50% des bestellten Warenwertes (brutto) zu verlangen. Die Vorauszahlung wird mit Absendung der Empfangsbestätigung (Ziffer 2.) fällig und ist innerhalb einer Woche zu zahlen.

 

9. Zahlungsverzug/Verzugszinsen

Leistet der Käufer innerhalb der Zahlungsfrist nicht, so kommt er in Verzug. Einer Mahnung von Blickpunkt bedarf es nicht, da der Zahlung der Zugang der Rechnung vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung bestimmt ist, die vom Rechnungsdatum an nach dem Kalender zu berechnen ist. Während des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu leisten. Die weitergehende Geltendmachung gesetzlicher Rechte bei Schuldnerverzug bleibt hiervon unberührt.

 

10. Gewährleistungsansprüche

Mängel der Kaufsache sind schriftlich gegenüber Blickpunkt anzuzeigen. Offensichtliche Mängel können nur binnen zwei Wochen nach Abnahme der Ware angezeigt werden. Bei allen frist- und formgemäß angezeigten Mängeln der Kaufsache bleibt der Käufer auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Soweit nicht zwingende gesetzliche Regeln dem entgegenstehen, ist Blickpunkt zur Bestimmung der Art der Nacherfüllung berechtigt.

 

11. Haftungsbeschränkung/Fristen

Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung durch Blickpunkt nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach Ablauf der Leistungsfrist vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen oder andere Ansprüche geltend machen. Blickpunkt haftet nur für Schäden, die auf  grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Blickpunkt, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs­gehilfen beruhen. Ein etwaiger Schadenersatz­anspruch ist der Höhe nach auf das Vertragsvolumen beschränkt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Soweit sich der Schaden auf Leben, Körper oder Gesundheit einer Person erstreckt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

12. Rücktritt vom Vertrag

Blickpunkt kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht vorhersehbare Leistungshindernisse, die Blickpunkt nicht zu vertreten hat, die vertragsgemäße Übergabe der Waren, vereiteln und eine Überwindung des Leistungs­hindernisses Blickpunkt nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn Blickpunkt unverzüglich nach Eingang der Empfangsbestätigung mit der Herstellung begonnen oder diese beauftragt hat, die vereinbarungsgemäße Herstellung beobachtet und unverzüglich nach Kenntnis vom Leistungshindernis Abhilfe besorgt hat., ohne das Leistungshindernis tatsächlich beseitigen zu können. Blickpunkt kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Verpflichtung zur Leistungserbringung für Blickpunkt wirtschaftlich unzumutbar ist. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn durch zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung unvorhersehbare Preiserhöh­ungen die Herstellung der Waren um mehr als 25 % verteuern. Jeder Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die Übermittlung per Telefax reicht zur Wahrung der Schriftform und der Frist aus, soweit die Übersendung der Rücktrittserklärung im Original alsbald erfolgt .Die gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Parteien bleiben von den Bestimmungen dieser Ziffer unberührt.

 

13. Eigentums- und Urheberrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben diese Eigentum von Blickpunkt. Die Foto.Grafik von Blickpunkt ist regelmäßig durch Urheberrechte geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder vertragsfremde Nutzung ist untersagt.